Gegen Verhaftung vorgehen – Sofortmaßnahmen ergreifen, gegen Haftbefehl vorgehen und Untersuchungshaft beenden –
Verhaftungen erfolgen durch die Polizei und gehen häufig mit Wohnungsdurchsuchungen einher. Der Verhaftung liegt in vielen Fällen ein Haftbefehl zugrunde, den ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen hat. In anderen Fällen kann die Polizei Personen vorläufig festnehmen und die Staatsanwaltschaft entscheidet danach, ob sie einen Haftbefehl beantragt. In den meisten Fällen liegt dem Sachverhalt die Anordnung von Untersuchungshaft zugrunde, die regelmäßig wegen des Verdachts angeordnet wird, dass der Beschuldigte sich einem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr).
Ablauf einer Verhaftung
Der Betroffene wird regelmäßig zuerst in eine Gewahrsamszelle der Polizei gebracht, bis der Haftbefehl formell durch einen Ermittlungsrichter verkündet wird, der regelmäßig auch den Haftbefehl in Vollzug setzt. Danach wird der Betroffene zur Vollstreckung der Haft in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) gebracht. Schon in diesem Stadium kann ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger darauf hinwirken, dass ein Haftbefehl zum Beispiel gegen Meldeauflagen oder Kaution außer Vollzug gesetzt wird. In solchen Fällen wird der Betroffene gegen entsprechende Auflagen wieder frei gelassen. Für eine Freilassung sprechen Argumente wie starke soziale Bindungen – insbesondere Familie – oder andere Faktoren, die gegen eine Flucht sprechen. Außerdem ist es wichtig, dass der Beschuldigte frühzeitig durch einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger beraten wird, um seine Rechte optimal nutzen zu können.
Maßnahmen bei Haftvollstreckung der Untersuchungshaft
Wenn der Haftbefehl gegen den Beschuldigten vollstreckt wird, das heißt, wenn er nach der Verkündung des Haftbefehls in ein Gefängnis gebracht wird, werden Besuche und jeder Kontakt in der Regel von der Erlaubnis des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft abhängig gemacht. Es muss dann für Angehörige und Bekannte eine Besuchserlaubnis beantragt werden; auch hierbei kann ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger helfen. Außerdem ist es häufig möglich, dem Beschuldigten in der Untersuchungshaft private Kleidung zur Verfügung zu stellen und ihm Geld auf das Gefängniskonto zu überweisen, damit er in der Haft einkaufen kann.
Maßnahmen zur Beendigung der Untersuchungshaft (U-Haft)
Ist der Betroffene einmal in Untersuchungshaft genommen worden, stehen dem Rechtsanwalt und Strafverteidiger verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um die Haftentscheidung anzugreifen; nämlich die Haftbeschwerde zum Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat und die Haftbeschwerde zum übergeordneten Gericht. Außerdem erhält der Rechtsanwalt und Strafverteidiger schnell Akteneinsicht in die Verfahrensakten, um den konkreten Vorwurf und die gesondert zu prüfenden Haftgründe zu überprüfen. Außerdem kann er auf eine rasche Hauptverhandlung hinarbeiten, um die Tatvorwürfe endgültig und ohne unnötig lange Dauer der Untersuchungshaft aufzuklären.
Die Rechtsanwälte Leonid Ginter und Nils Schiering (Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Otto-Krafft-Platz 24, 59065 Hamm) sind zur Hilfeleistung nach einer Verhaftung jederzeit erreichbar unter 0176/45656450.
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