Heizölversorgung durch RAL-Gütezeichen absichern!
sup.- Bei den aktuellen Favoriten für die häusliche Wärmeversorgung liegt die Kombination einer modernen Ölbrennwertheizung mit einer Solaranlage im Trend. Nach Angaben des Instituts für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO) ist die Sonne bereits an rund einem Drittel aller Neu- und Ersatzinstallationen mit Öl-Brennwerttechnik als unentgeltlicher Wärmelieferant beteiligt. Auch bei der Sanierung einer veralteten Heizungsanlage ist dieses sparsame Technik-Team beliebt. Eigenheimbesitzer schätzen insbesondere den großen Vorteil, ohne eine aufwändige Umstellung des bewährten Energieträgers den Komfort und die Effizienz zeitgemäßer Wärmekonzepte in Anspruch nehmen zu können. Im Sommer wie auch in den Übergangszeiten benötigt die Solaranlage meist keine zusätzliche Wärmeleistung für Heizung und Warmwasserbereitung. Die angenehme Folge: Der Hausbesitzer wird von allen Faktoren entlastet, die ansonsten zwangsläufig mit der Wärmeerzeugung verbunden sind. Es bedarf weder einer Brennstoff-Bestellung noch eines Vertrages, es gibt keinen Energiezähler, keinen Lieferschein – und vor allem keine Rechnung.
Dass diese Formalien bei der Nutzung der Sonnenstrahlung keine Rolle spielen, hat zudem noch einen oft unterschätzten Nebeneffekt: Da die Sonne nicht in Verkaufsabsicht strahlt, gibt es für den Solarenergie-Nutzer auch keinen Anlass zu Misstrauen bezüglich abgerechneter Liefermengen oder zur Sorge vor möglicherweise fehlerhaften oder manipulierten Messgeräten. Dagegen sind beim Heizölbezug diese Bedenken mancher Kunden durchaus nachvollziehbar, weil die Medien regelmäßig über schwarze Schafe unter den Brennstoff-Lieferanten berichten. Es gibt jedoch ein anerkanntes Verbraucherschutzinstrument, um die sommerliche Solarenergie durch einen ebenso zuverlässigen wie unbedenklichen Energiebezug in der kalten Jahreszeit zu ergänzen: Wenn bei der Heizölbestellung auf einen Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet wird, bildet dieses Prädikat eine wirksames Bollwerk gegen ungerechtfertigte Rechnungsbeträge. Bei Anbietern mit dem Gütezeichen ist sichergestellt, dass sie selbst ein großes Interesse an zuverlässiger Produktgüte, geeichten Zähleranlagen sowie korrekten Abrechnungen haben. Sie werden nämlich immer wieder unangemeldet von externen Sachverständigen kontrolliert, wobei unter anderem die Befüll- und Messanlagen an den Lieferfahrzeugen sowie die Warenbeschaffenheit auf den Prüfstand kommen (www.guetezeichen-energiehandel.de).
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Redaktion Ilona Kruchen
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