Kissing, 22. November 2016 – Mit einer Sonderaktualisierung von “Eingruppierung nach dem TVöD” informiert WEKA MEDIA topaktuell über die wichtigsten Inhalte und Auswirkungen der neuen Entgeltordnung VKA und vor allem über den Ablauf der Überleitungen in das neue Recht. Die Bestimmungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.
Alles Wichtige zum Thema Überleitung
Neu ist vor allem die Regelung, dass die über den 31.12.2016 hinaus vorhandenen Beschäftigten zu diesem Termin übergeleitet werden in den neuen Tarifvertrag Entgeltordnung VKA, und dies in der bisherigen Entgeltgruppe. Das bedeutet, dass ohne weitere Prüfung der Richtigkeit der bisherigen Eingruppierung die Überleitung in die gleiche Entgeltgruppe erfolgt. Die bisherige nur vorläufige Eingruppierung wird damit die “richtige” Eingruppierung (mit wenigen Ausnahmen).
Bereits jetzt informieren
Es wird den Beschäftigten überlassen, ihre Eingruppierung auf der Grundlage der neuen Entgeltordnung zu überprüfen und zu entscheiden, ob ein Antrag auf eine andere Eingruppierung (bzw. höhere Eingruppierung) eingereicht wird. Wichtig ist dabei, dass nicht jede Änderung der Eingruppierung auch eine Verbesserung der Vergütung bedeutet. Es wird in diesem Zusammenhang dringend empfohlen, dass die Arbeitgeber nicht etwa Alternativberechnungen durchführen für die Beschäftigten, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Antrag von Vorteil wäre. In diesem Fall haftet der Arbeitgeber für das Ergebnis mit all den möglichen Folgen.
Eingruppierung nach dem TVöD
Die WEKA-Fachinformation “Eingruppierung nach dem TVöD” ermöglicht Anwendern in wenigen Schritten eine mit der aktuellen Rechtsprechung untermauerte Eingruppierung in die richtige TVöD-Vergütungsgruppe. Personalverantwortliche oder Personalräte kommen so zum korrekten Eingruppierungsergebnis, ohne dass sie sich in schwer verständliche juristische Texte einlesen müssen.
Hablizel / Zetl / Seidler: “Eingruppierung nach dem TVöD”
Preis: 178 Euro zzgl. 5,95 Euro Versandpauschale und MwSt.
Best.-Nr.: PR5790, ISBN: 978-3-8276-5790-9
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