Wichtiges Urteil über die Rückabwicklung von Policen!
Kunden erhalten über eine Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung aus einem bestimmten Zeitraum mehr Geld, so ein BGH-Urteil des Jahres 2015
Verbraucher zeigen sich allgemein unzufrieden mit Versicherungen.
Über die Rückabwicklung berichtet auch Matthias Hartmann, Geschäftsführer des Portals Verbraucherhilfe 24. Dieser ist vor allem auch damit beschäftigt wichtige Urteile zu ermitteln und zu archivieren. Diese stammen überwiegend aus dem bankenrechtlichen Bereich, wobei sie Verbraucher unterstützen, ihr Geld zurückzubekommen und ihr Recht geltend zu machen. Vorhandene Verträge werden geprüft. Diese stammen meist aus dem Bereich der laufenden Immobiliendarlehen, aus dem Bereich der Versicherungsschäden oder der gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen. Spezialisierte Anwälte kümmern sich um vorhandene Fragen, um die Kommunikation und Abwicklung.
Problematische Beispiele stammen etwa aus dem Bereich der Verweigerung von Leistungen nach einer Beantraung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Überprüfung ist kostenfrei. Danach kann der Kunde Partneranwälte mandatieren oder die Frage über eine Rechtsschutzversicherung bearbeiten lassen. Verbraucherhilfe24 trägt bei Bedarf auch Kosten für Anwalt, Gericht und Sachbearbeiter, wobei der wirtschaftliche Ertrag dann zur Hälfte aufgeteilt wird.
Allgemeine Problemstellungen sind geringe Auszahlungen, unnötige Leistungsverweigerungen, hohe Kosten, ungerechtfertigte Gebühren und nicht erreichte prognostizierte Ablaufleistungen. Es gibt rund 1.400 aktive Kooperationspartner.
Das Urteil des BGH hat weitreichende Konsequenzen für die Versicherungen. Aktive Verträge, regulär abgelaufene Verträge und auch Verträge, die vor einiger Zeit gekündigt wurden, werden rückabgewickelt. Eine Prüfung lohnt ebenso, wenn die Ablaufleistung nicht zufriedenstellend ist. Die Allianz rechnet it einem Volumen von etwa 400 Milliarden Euro für die gesamte Versicherungsbranche. Lebens- oder Rentenversicherungen können widerrufen werden.
Ein Widerspruch kann für einen Kunden weitaus mehr Ertrag einbringen, als eine gewöhnliche Kündigung. Daher lohnt eine Überprüfung von Verträgen. Weisen diese deutliche Mängel auf, ist ein Widerruf des Vertrages möglich. Dies betrifft vor allem Lebens- oder Rentenversicherungen zwischen den Jahren 1994 und dem Jahr 2007. Der Widerspruch sollte wirtschaftlich sinnvoll sein. Allgemein sollten ebenso bereits gekündigte oder regulär ausgelaufene Versicherungen aus dieser Zeit geprüft werden.
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