Staatliche Zuschüsse für Wärmepumpen

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Einbindung erneuerbarer Energien wird belohnt

Staatliche Zuschüsse für Wärmepumpen
Grafik: wolf.eu (No. 5926)

sup.- Ob in Privathäusern, Unternehmen oder kommunalen Einrichtungen: Die meiste Energie wird in Deutschland für die Wärmeerzeugung benötigt. Deshalb fördert der Staat gebäudetechnische Konzepte, bei denen erneuerbare Energieträger einen möglichst großen Teil dieser Aufgabe übernehmen. Zu den besonders klimaschonenden und deshalb förderfähigen Heizungslösungen gehört der Umstieg auf eine moderne Wärmepumpe, die die verfügbare Umgebungswärme in Luft, Erdreich oder Grundwasser nutzt. Weil dadurch die erforderliche elektrische Antriebsenergie auf ein Minimum reduziert wird, vergrößert jede Wärmepumpe die regenerativen Anteile im deutschen Energie-Mix. Zuständig für die Vergabe von Zuschüssen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) im Rahmen des so genannten „Marktanreizprogramms“ (MAP) zur Förderung erneuerbarer Energien. Nach den Richtlinien des MAP können Zuschüsse für die verschiedenen Gerätetypen jeweils erst ab einer Mindest-Jahresarbeitszahl bewilligt werden. Diese Vorgabe wird von Hocheffizienz-Wärmepumpen wie z. B. den Geräten des Systemanbieters Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) unabhängig von der Wärmequelle erfüllt (www.wolf.eu).

Die Art der Quelle für die Heizwassererwärmung – also Luft, Wasser oder die Geothermie im Erdreich – entscheidet gemeinsam mit der Leistungskapazität der Wärmepumpe über die Förderhöhe. Schon bei der so genannten Basisförderung für Modernisierungen im Gebäudebestand werden Zuschussbeträge gewährt, die ein privates Sanierungsbudget spürbar entlasten. Dient die Umgebungsluft als Energielieferant, liegt der Mindestförderbetrag für leistungsgeregelte bzw. monovalente Anlagen bei 1.500 Euro, bei den anderen Luft/Wasser-Wärmepumpen sind es 1.300 Euro. Wasser/Wasser- sowie Erdwärmepumpen (Sole/Wasser) werden mit mindestens 4.000 Euro bezuschusst. Bei notwendigen Erdsondenbohrungen für elektrisch betriebene Sole/Wasser-Geräte gibt es weitere 500 Euro hinzu. 4.500 Euro beträgt der Mindestförderbetrag auch bei allen Wärmepumpen, die nicht elektrisch, sondern mit Gas betrieben werden.

Darüber hinaus bietet das Marktanreizprogramm beispielsweise bei besonderer Systemeffizienz weitere Zuschussmöglichkeiten im Rahmen einer noch höher dotierten Innovationsförderung. Welche Fördermaßnahme bei einem konkreten Sanierungsvorhaben sinnvoll und bewilligungsfähig ist, sollte im Beratungsgespräch mit einem Heizungsfachmann geklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich das Antragsverfahren des BAFA zum 1. Januar 2018 ändert: Die Förderung muss dann grundsätzlich vor dem Vertragsabschluss mit einem Installateur beantragt werden.

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Redaktion Ilona Kruchen

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