Neue Mitglieder-Leistung für Patientenschutz und Vorsorge
dgpd. Es kann einen schnell treffen. Plötzlich ist man durch Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr in der Lage, einer empfohlenen medizinischen Maßnahme zuzustimmen oder sie abzulehnen. Das muss nun ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter tun. Ist niemand bekannt, wird durch die behandelnden Ärzte im Krankenhaus beim Gericht ein gesetzlicher Betreuer beantragt. Dann entscheidet ein Fremder, der Ihren Willen nicht kennt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. empfiehlt dringend, beim Erstellen der Patientenverfügung vorsorglich auch eine Vollmacht (für den Bereich Gesundheit und Aufenthalt) für eine Vertrauensperson zu hinterlegen, die Ihren Willen umsetzt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Wer keine Vertrauensperson weiß, kann eine neue Mitglieder-Leistung der DGHS nutzen. In einer Bevollmächtigten-Börse werden Freiwillige, die eine Bevollmächtigung in Wohnortnähe übernehmen würden, mit Suchenden zusammengebracht.
Und so funktioniert’s:
Vereinsmitglieder, die sich als Bevollmächtigte ehrenamtlich zur Verfügung stellen würden, melden sich online ( www.dghs.de ) oder per Anruf. Die DGHS prüft die Daten, gibt Informationen, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und hilft im Konfliktfall.
Vereinsmitglieder, die eine/n Bevollmächtigte/n suchen, können auf www.dghs.de im “Service-Bereich für Mitglieder” unter “Bevollmächtigten-Börse” die Suchfunktion (nach Region, Alter, Geschlecht) auf einer Deutschlandkarte nutzen.
Was kostet dieser Service? Die Börse ist ein Angebot auf Gegenseitigkeit. Jedes DGHS-Mitglied kann sich als Bevollmächtigte/r registrieren lassen. Vorkenntnisse im Betreuungsrecht sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich. Für DGHS-Mitglieder ist die Vermittlung im jährlichen Mitgliedsbeitrag (zzt. mind. 50 Euro/Jahr) enthalten.
DGHS – Mein Weg. Mein Wille.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.
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