Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Massiver Stellenabbau vom Betriebsrat befürchtet: Laut einem Bericht von Morgenpost.de befürchtet der Betriebsrat von Bombardier in Hennigsdorf einen Abbau von Stellen. Hier gibt es für den Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten. Neben dem Ausspruch von Kündigungen kommen grundsätzlich auch Aufhebungsverträge in Betracht. Nach Einschätzung des Betriebsrats sollen der obigen Pressemeldung zufolge weitere 500 Arbeitsplätze wegfallen. Bombardier hat dies bislang ausdrücklich wohl nicht bestätigt. Es gäbe noch keinen Beschluss. Näheres soll in den nächsten Wochen mitgeteilt werden. Für betroffene Arbeitnehmer von Bombardier in Hennigsdorf stellt sich die Frage, wie sie bei Erhalt eines Aufhebungsvertrages vorgehen sollen.
Aufhebungsvertrag muss nicht unterzeichnet werden: Wichtig zu wissen: Es besteht kein Anspruch des Arbeitgebers, dass man einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Dies ergibt sich schon aus dem Namen Vertrag. Beide Seiten müssen also einverstanden sein. Verweigert der Arbeitnehmer seine Unterzeichnung, kommt der Vertrag nicht zu Stande, das Arbeitsverhältnis besteht weiter. Zu einer Unterzeichnung ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet.
Aufhebungsvertrag bei Unterzeichnung wirksam: Wenn der Arbeitnehmer wiederum den Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat, kommt er davon in der Regel nicht mehr Weg. Deswegen sollte man sich hier unbedingt immer vorab von einem Spezialisten, am besten einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Hinterher ist es meistens zu spät.
Deckungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung schon bei Vorliegen eines Angebots des Arbeitgebers zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages: Manchmal verweigern Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage mit der Begründung, der Arbeitgeber habe noch keine Kündigung ausgesprochen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Deckung schon zu erteilen ist, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt. In diesem Fall darf der Arbeitnehmer also zum Anwalt gehen, sich beraten lassen und die Rechtsschutzversicherung muss die Deckung übernehmen.
Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer oft mit Nachteilen verbunden: Während ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber in der Regel eher vorteilhaft ist (außergerichtliche Einigung statt teurer Vergleich im Kündigungsschutzverfahren), haben Arbeitnehmer eine Reihe von Nachteilen zu fürchten. Zum einen sind die Konditionen schlechter als bei einer entsprechenden Vereinbarung vor dem Arbeitsgericht. Zum anderen drohen erhebliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld, wenn man noch keinen neuen Job hat. Neben einer Sperrzeit (drei Monate kein Arbeitslosengeld) droht bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zusätzlich auch noch das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Die Abfindung kann so schnell aufgebraucht werden. Dann hat man sein Arbeitsverhältnis de facto ohne Gegenleistung aufgelöst.
Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. Sie sollte unbedingt vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages rechtliche Beratung einholen. Wenn Sie es unterschrieben haben, ist regelmäßig kaum noch etwas auszurichten.
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter nebenstehender Telefonnummer an und besprechen Sie zunächst telefonisch die Möglichkeiten auf die jeweilige Situation zu reagieren. Möglicherweise sind ihre Handlungsoptionen besser, als Sie zunächst annehmen.
Wer wir sind. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal Fernsehanwalt werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.
06.12.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
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