Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Bombardier baut Stellen ab. Der kanadische Flugzeug- und Zug-Produzent Bombardier plant einer Pressemitteilung von faz.net vom 17.2.2016 zufolge, von den 9.000 Arbeitsplätzen des Unternehmens in Deutschland, über 1.400 Stellen zu streichen. Das würde bedeuten, dass jeder siebte Mitarbeiter von Bombardier in Deutschland betroffen wäre. In der Folge gibt es einige zusammengefasste Hinweise für Arbeitnehmer, die von einem Stellenabbau, wie z. B. bei Bombardier, betroffen sind.
Anfangs häufig Aufhebungsvertrag
Arbeitgeber bieten Mitarbeitern oftmals Aufhebungsverträge an, um durch eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungen und etwaige Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer zu vermeiden. Arbeitgeber üben dabei mitunter erheblichen Druck auf die Arbeitnehmer aus. Mitarbeitern werden verschiedene finanzielle Vorteile (Turboprämien, Sprinterklauseln, extra Abfindungen usw.) in Aussicht gestellt, für den Fall, dass sie einen solchen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Auf die damit einhergehenden Nachteile wird dagegen oftmals nicht so genau hingewiesen.
Nachteile von Aufhebungsverträgen
Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages können zahlreiche Probleme auftreten. Das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs oder eine Sperrzeit sorgen dafür, dass ein Teil der erhaltenen Abfindung direkt schon wieder verloren geht. Zudem gibt es keine ausdrückliche Regelung wichtiger Nebenansprüche, wie zum Beispiel der Inhalt eines Arbeitszeugnisses und insbesondere auch die Gesamtnote des Zeugnisses. Ist der Aufhebungsvertrag erst einmal unterzeichnet, können sich Arbeitnehmer nicht mehr davon lösen, das muss unbedingt beachtet werden. Auch wenn der Arbeitgeber im Vorfeld der Unterzeichnung sehr höflich und zuvorkommend war, ist der Aufhebungsvertrag unter Dach und Fach, wird den Arbeitnehmern oft die kalte Schulter gezeigt. Sie haben dann ja auch kein Druckmittel mehr in der Hand. Daher gilt der Grundsatz: niemals ohne vorherige Beratung unterzeichnen.
Kündigungsschutzklage als beste Option
Der beste Weg für Arbeitnehmer ist in der Regel zu warten, bis es zu einer Kündigung kommt, und dann Kündigungsschutzklage zu erheben. Dadurch werden die beschriebenen Nachteile im Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld vermieden, und die Dauer des Arbeitsverhältnisses wird maximal nach hinten gestreckt. Die Abfindung kann zudem häufig erheblich erhöht werden, das Arbeitszeugnis wird in der Regel deutlich besser sein als bei außerprozessualen Verhandlungen und man hat einen Titel gegen den Arbeitgeber, aus dem vollstreckt werden kann.
24.2.2016
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Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers „Arbeitsrecht“ der Stiftung Warentest.
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