Ein Beitrag für die Urlaubskasse, eine neue Waschmaschine oder die anstehende Autoreparatur: Mit einer Steuerrückzahlung lässt sich so mancher Wunsch erfüllen. „1.320 Euro bekamen Lohi-Mitglieder 2016 im Schnitt erstattet“, erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.): „Das ist, bezogen auf die letzte Erhebung des Statistischen Bundesamts, deutlich mehr als der Durchschnitt der Bundesbürger.“
Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, hat in der Regel Arbeit: Denn bevor der erhoffte Geldsegen ins Haus flattert, gilt es Belege zu sortieren und Formulare auszufüllen. Nicht wenige schieben ihre Einkommensteuererklärung darum lange vor sich her. „Besteht eine Abgabepflicht, müssen die Unterlagen für 2016 bis zum 31. Mai 2017 beim Finanzamt eingereicht werden“, so der Lohi-Steuerexperte. Das gelte etwa für Arbeitnehmer, die Freibeträge nutzen oder Lohnersatzleistungen bezogen haben, die mehr als 410 Euro im Jahr betragen. Auch Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V oder junge Eltern, die Elterngeld erhalten haben, müssen eine Steuererklärung abgeben. Ist der Termin nicht einzuhalten, sollte man das Finanzamt um eine Verlängerung bitten – mit einem formlosen Schreiben, in dem Gründe genannt werden müssen.
Steuerzahler, die auf die Hilfe von Experten wie zum Beispiel der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.) setzen, haben nicht nur die Chance auf eine höhere Rückerstattung. „Eine professionelle Unterstützung erleichtert auch die Erstellung der Einkommensteuererklärung und verlängert zudem die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2017“, erläutert Robert Dottl.
Neue Abgabefristen ab 2019
Eine gute Nachricht gibt es für alle, die sich mit dem Termin zur Abgabe der Steuererklärung schwer tun: Ab 2019 gibt es mehr Zeit. „Im vergangenen Juli wurden im Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens neue Fristen festgelegt“, informiert Robert Dottl. Demnach werden die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten verschoben. Wer sich der Arbeit selbst stellt, muss die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Wird Hilfe in Anspruch genommen, ist der 28. Februar des übernächsten Jahres maßgebend. „Die Änderung gilt aber erst ab dem Steuerjahr 2018“, betont der Steuerexperte, „und wird deshalb 2019 zum ersten Mal angewendet. Darauf hat das Finanzministerium noch einmal ausdrücklich hingewiesen.“ Die entsprechenden Fristen sind dann der 31. Juli 2019 bzw. der 28. Februar 2020.
Mit dem neuen Gesetz hat das Finanzministerium auch die Verspätungszuschläge neu und strenger geregelt. „Bisher lag es im Ermessen des zuständigen Finanzamtes, ob es einen Verspätungszuschlag erhebt. Ab 2019 ist ein solcher Zuschlag obligatorisch, wenn die Steuererklärung nicht spätestens 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres eingeht oder ein vom Finanzamt genannter Termin nicht eingehalten wird“, so Robert Dottl. In diesem Fall werden, wenn sich eine Steuernachzahlung ergibt, für jeden Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer fällig. Neu ist auch der Mindestzuschlag von 25 Euro. Die Lohi rät daher, sich rechtzeitig mit der Steuererklärung zu beschäftigen. Das spart Ärger mit dem Finanzamt und spült – bei einer Rückerstattung – früher Geld aufs Konto.
Mehr Infos gibt es in den Beratungsstellen der Lohi und unter www.lohi.de
Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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