Steuerfreie (Corona-) Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bis 31.03.2022 verlängert

WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de

Steuerfreie (Corona-) Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bis 31.03.2022 verlängert
Steuerberater Roland Franz

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugssteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuern die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Im Jahressteuergesetz 2020 war zuvor bereits eine Verlängerung bis Juni 2021 beschlossen worden (ursprünglich 31.12.2020).

Arbeitgeber haben dadurch die Möglichkeit, ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen oder als Sachleistungen zu gewähren. Voraussetzung dafür ist jedoch u. a., dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet und die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto aufgezeichnet werden.

„Bitte beachten Sie, dass die jetzige Fristverlängerung nur den Zeitraum erweitert, in dem der Betrag gewährt werden kann. Sie führt nicht dazu, dass die 1.500 EUR mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden könnten. 1.500 EUR ist die Höchstsumme für den ganzen Zeitraum, nicht für das Kalenderjahr. Die Auszahlung kann auch pro Dienstverhältnis erfolgen. Arbeitet z. B. ein Mini-Jobber bei 2 Arbeitgebern, könnte er die Sonderzahlung von jedem Arbeitgeber erhalten“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: