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Nennen Sie wichtige Steuertermine!

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Wird einer Steuerfrist nicht eingehalten, kann dies teuer werden (Bildquelle: pixabay)

Ein beliebtes Thema nicht nur am Stammtisch sind die allfälligen Steuern. Auch in der Prüfung wird das Thema gerne aufgegriffen, indem z.B. nach wichtigen Steuerterminen gefragt wird. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo, welche Steuertermine hier zu nennen sind und worauf bei der Beantwortung der Frage zu achten ist.

Unter Steuern versteht man grundsätzlich Abgaben an den Staat, die jedoch kein Entgelt für eine erhaltene oder zu erwartende individuelle Leistung darstellt. Sie dienen dem Staat zur Generierung von Einkünften, mit denen wiederum bestimmte Aufgaben finanziert werden. Insgesamt gesehen existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Steuern, und genau hier gilt es, bei der Beantwortung der Prüfungsfrage nach wichtigen Steuerterminen einzusetzen. Der Hintergrund dafür ist, dass die Termine sich durchaus je nach Steuerart unterscheiden.

Steuertermine hängen ab von der Steuerart

Wichtige Steuerarten sind zum Beispiel die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuer, für die andere Termine gelten als bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Ebenfalls wichtig sind die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer, die eine Spielart der Einkommensteuer ist für unselbstständig Beschäftigte darstellt.

-Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer: Für diese Steuerarten liegen die Termine im März, Juni, September und Dezember, und zwar jeweils am zehnten, das heißt also 10.3., 10.6. 10.9. und 10.12.

-Gewerbesteuer und Grundsteuer: Grundsteuer bezahlt jemand, der Grundeigentum hat, Gewerbesteuer zahlt jemand, der ein Gewerbe betreibt. Hier sind die Steuertermine Februar, Mai, November, und zwar jeweils am 15., das heißt also 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

-Umsatzsteuer und Lohnsteuer: Bei diesen beiden Steuerarten kommt es darauf an, wie die Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Die Regel ist monatlich, nur bei kleineren Beträgen vierteljährlich oder jährlich. Das bedeutet: Umsatzsteuer und Lohnsteuer immer am 10. des Folgemonats. Dies hängt damit zusammen, dass die Umsatzsteuer erst ermittelt werden muss, was eine gewisse Zeit dauert. Der Steuerberater muss Umsatzsteuer gegen Vorsteuer gegenrechnen, und dann erst weiß man, welchen Betrag man wirklich abführen muss.

Das komplette, kostenlose Video ” Nennen Sie wichtige Steuertermine!” finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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