Steuerliche Sonderausgaben: Realsplitting

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Unterhaltszahlungen an Partner steuergünstig gestalten

Steuerliche Sonderausgaben: Realsplitting
Steuerberater Roland Franz

Essen, 16. August 2018*****Im Zusammenhang mit einer Trennung bzw. Scheidung weist Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, darauf hin, dass grundsätzlich ein steuerlicher Abzug als Sonderausgabe in Betracht kommt für
-Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (sogenanntes begrenztes Realsplitting),
-Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs,
-Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.

Für den Abzug dieser Aufwendungen als Sonderausgaben gilt das sogenannte Korrespondenzprinzip. Das bedeutet: Beim Unterhaltsempfänger bzw. Ausgleichsberechtigten sind die Leistungen steuerpflichtig, soweit sie beim Unterhaltszahler bzw. Ausgleichsverpflichteten als Sonderausgaben abgezogen werden können.

„Ab dem Jahr nach der Trennung/Scheidung fällt für die Ex-Ehe-Partner der günstige Splittingtarif für Verheiratete weg. Doch bietet das Realsplitting steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, diesen Nachteil zumindest teilweise auszugleichen und auf diesem Weg Steuern zu sparen. Unterhaltszahler und Unterhaltsempfänger sollten die Regeln hierzu und ihre Rechte genau kennen“, rät Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
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Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
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