Steuerstreit: Wege, sich gegen das Finanzamt zu wehren

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Steuerstreit: Wege, sich gegen das Finanzamt zu wehren

http://www.grprainer.com/Steuerstreit.html Auch gegen den Bescheid eines Finanzamtes kann rechtlich vorgegangen werden. Wer sich auf einen Steuerstreit einlässt, braucht meistens einen langen Atem und eine kompetente anwaltliche Vertretung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich gegen den Bescheid einer Finanzbehörde zur Wehr zu setzen. So kann beispielsweise gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden, ein Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt werden oder auch Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden.

Steuerstreitigkeiten können sich in der Regel hinziehen und darüber hinaus ist der Bürger meistens in Nachteil, da er naturgemäß nicht über das Know-how der Finanzbehörden verfügt. Daher sollte in diesen Fällen von Beginn an ein im Steuerrecht kompetenter Rechtsanwalt und Steuerberater hinzugezogen werden, die zunächst den Sachverhalt prüfen und individuell würdigen und anschließend die nötigen Schritte einleiten können. Jeder Fall liegt anders und dementsprechend müssen die Handlungsmöglichkeiten abgewogen und eine erfolgversprechende Strategie erarbeitet werden.

Wichtig ist dabei zudem, dass möglichst umgehend gehandelt wird. Denn bei Einsprüchen zum Beispiel gegen einen Steuerbescheid oder bei einer Klageerhebung müssen wichtige Fristen beachtet werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann der Weg für ein erfolgreiches Vorgehen gegen einen Steuerbescheid oder andere Maßnahmen der Finanzbehörden bereits verbaut sind.

Dazu gehört u.a. auch der Schutz bei Vollstreckungsmaßnahmen, die das Finanzamt bei Steuerschulden androht oder bereits Konten gepfändet hat. Durch die umgehende Einleitung von geeigneten Gegenmaßnahmen wie Stundung oder Aussetzung der Vollstreckung kann auf jeden Fall Zeit gewonnen werden. Besonders für Gewerbetreibende kann das ein wichtiger Aspekt sein, da sie ansonsten ggfs. nicht mehr handlungsfähig sind und dringende Rechnungen nicht bezahlen können. Droht das Finanzamt sogar die Untersagung des Gewerbes an, muss umgehend gehandelt werden. Denn dann ist die berufliche Existenz bedroht. Ist die Gewerbeuntersagung erst bestandskräftig, kann erst nach einem Jahr wieder ein Antrag auf Wiedergestattung des Gewerbes gestellt werden. Auch bei strittigen Betriebsprüfungen sollte unbedingt anwaltlicher Rat gesucht werden.

http://www.grprainer.com/Steuerstreit.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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