Rückzahlungsanspruch wegen fehlender behördlicher Erlaubnis
LSS Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, vertreten eine Mandantin, die die Rückzahlung eines Betrages in Höhe von Euro 5.000,00 gegenüber Herrn Samir Bajra, Gelsenkirchen, verlangt. Herr Bajra ist Inhaber des Einzelunternehmens HALALCHECK 4U. Die Geschädigte hat dort eine sogenannte „Mitgliedschaft“ gezeichnet und ein Investment in Form einer „Stillen Beteiligung“ getätigt. Sie reklamiert, dass es sich um ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen in der Bundesrepublik Deutschland handelt, dass demnach grundsätzlich prospektpflichtig wäre. Eine Billigung eines solchen Verkaufsprospektes durch die BaFin ist nicht erfolgt. Die BaFin wurde hierüber informiert.
Der Anspruch wurde daraufhin klageweise versucht geltend zu machen. Die Klage konnte jedoch an der Geschäftsanschrift, die auch nach wie vor im Impressum der Website genannt wird, nicht zugestellt werden. Eine Rückfrage beim Gewerbeamt der Stadt Gelsenkirchen ergab, dass das Gewerbe noch formal unter der Adresse gemeldet ist. Der Inhaber soll sich jedoch Anfang des Jahres in die Türkei abgemeldet haben, weshalb beim Gewerbeamt derzeit davon ausgegangen wird, dass das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird. Ein Verfahren nach § 14 Abs. 1 Satz 3 Gewerbeordnung soll vom Gewerbeamt eingeleitet werden. „Halalcheck4U“ wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und ein Mitarbeiter bestritt u.a. die Nichtausübung des Gewerbes. Eine neue -zustellungsfähige Adresse- wurde jedoch nicht mitgeteilt.
Auf der Website von Halalcheck4U wird auch für eine Unternehmung „Inspire Gold“ geworben, die einem Verwandten des Samir Bajra, Herrn Selver Bajra, ghört. Der hiesigen Geschädigten wurde von Mitarbeitern der Halalcheck4U ein Investment bei dieser Firma empfohlen.
Anleger, die bei „Halalcheck4U“ investiert haben und sich geschädigt fühlen, sollten Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen, empfiehlt Mathias Schröder von LSS Rechtsanwälte.
LSS Rechtsanwälte unterhalten ein Dezernat im Bank- und Kapitalmarktrecht. Dort wird sich seit Jahrzehnten neben den Themen fehlerhafte Anlageberatung und Vermögensverwaltung auch mit Anlagebetrugsfällen wie z.B. Schneballsystemen beschäftigt.
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Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
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