EU-Parlament gibt grünes Licht für Streaming im Ausland
Können Sie sich noch an Zeiten erinnern, als ein Fernseher neben ARD und ZDF nur noch ein paar regionale Dritte Programme ausstrahlte? Programmvielfalt war ein Fremdwort. Spätestens um Mitternacht erschien dann das Testbild mit schrillem Pfeifton – Sendeschluss! Längst empfangen wir zahlreiche Privatsender, Spartensender, TV-Shops und vieles mehr. Mit dem wachsenden Programmangebot wuchs leider nicht immer die Qualität der ausgestrahlten Sendungen. Trotz der schier unbegrenzten Anzahl an TV-Sendern herrscht in vielen Wohnzimmern der Flimmerkistenblues. Abhilfe versprechen sogenannte Streaming-Dienste. Was Sie wissen müssen, um per Amazon, Maxdome, Netflix und Co. Ihr eigener Programm-Chef zu werden, sagen ARAG Experten und verweisen auf eine aktuelle Entscheidung vom EU-Parlament in Straßburg zum Streaming über Landesgrenzen hinweg.
Streaming: Was ist das?
Audio-und Videodateien befinden sich beim Streaming auf einem externen Server und werden als kontinuierlicher Datenstrom auf einen Computer oder ein TV-Gerät geschickt. Der Server kann Teil der heimischen Infrastruktur sein, also ein eigener, privater Medienserver, auf den Sie per WLAN oder kabelgebunden zugreifen. In der Regel nutzt man beim Streaming aber spezielle Streaming-Dienste. Für diese Streams ist dann eine Internetverbindung nötig. Darüber empfängt man Spielfilme oder Serien. Anders als beim Fernsehen kann man den Beginn selbst bestimmen, die Wiedergabe unterbrechen oder Passagen wiederholen. Beim Streaming bietet sich für die Nutzer also die Möglichkeit, Inhalte „on Demand“ zu konsumieren, sprich genau zu dem Zeitpunkt, an dem man sie sehen oder hören möchte. Eine Sonderform des Streamings bildet der sogenannte Livestream. Er findet simultan zum tatsächlichen Ablauf des Ereignisses, zum Beispiel eines Konzerts, einer Sportveranstaltung oder einer Pressekonferenz statt. Nutzer können einen Livestream also wie beim herkömmlichen Fernsehen in Echtzeit miterleben.
Was kostet der Spaß?
In der Regel haben Sie bei Streaming-Diensten die Möglichkeit, ein Abo beziehungsweise eine Flatrate abzuschließen. Das bedeutet, Sie können beliebig viele Inhalte ohne Zusatzkosten streamen. Je nach Abo-Modell unterscheiden sich jedoch bei manchen Anbietern die Geräte, auf denen Sie streamen können, sowie die Qualität der Streams. Alternativ zu den Abo- und Flatrate-Modellen erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on Demand“, also ohne ein monatliches Abo abzuschließen. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden sind. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates jedoch längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Stream das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken.
Streaming im Ausland
Das ist leider oftmals nicht möglich. So genanntes Geoblocking sorgt dafür, dass Filme und Serien nur in bestimmten Ländern online geschaut werden können. Der Grund: Wenn ein Streaming-Anbieter eine Lizenz für einen Film einkauft, dann bekommt er diese meist nur für ein Land. Bislang dürfen Anbieter ihre Inhalte daher nicht im europäischen Ausland zeigen, wenn sie dafür keine Rechte haben. Damit soll allerdings bald Schluss sein. Das EU-Parlament hat heute eine neue Verordnung verabschiedet, nach der Verbraucher in Europa uneingeschränkt ihre Streaming-Abonnements nutzen können. Damit das Ganze funktioniert und Missbrauch verhindert wird, müssen Anbieter prüfen, in welchem Land ihre Kunden ihren Wohnsitz haben. Die neuen Regeln gelten laut ARAG Experten jedoch nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Wie lange das ist, hat der Gesetzgeber aber offen gelassen. Auf der Dienstreise oder im Urlaub wird es bald also nicht mehr heißen „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar.“ Ob auch ein Studium an einer ausländischen Uni als vorübergehender Auslandsaufenthalt gilt, wird sich noch zeigen. Die Mitgliedstaaten müssen der Reform, die ab Anfang 2018 gelten soll, noch offiziell zustimmen.
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