Stromkunden können nun noch leichter kündigen

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
etexter
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Allensbach University

ARAG Experten über das erweiterte Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen

Stromkunden können nun noch leichter kündigen

Seit der Liberalisierung des Strommarktes ist es vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht, dass es dort Bewegung gibt und Kunden schnell und unbürokratisch ihren Versorger wechseln können, so oft ihnen ein Tarif besser gefällt. Daher ist es relativ leicht, einen Stromvertrag zu kündigen. Schon die geringste Preisanpassung nach oben genügt und der Kunde kann aus seinem Vertrag raus. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Stromkonzerne in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich eingeschränkt. Doch damit ist jetzt Schluss. Die ARAG Experten erläutern, weshalb.

Was bisher galt
Nur gut ein Fünftel des Strompreises ist abhängig von der Beschaffung und dem Vertrieb. Der Großteil setzt sich jedoch aus allerlei staatlichen Lasten zusammen wie z. B. Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, die sich fast jährlich ändern. Wurde der Stromtarif durch solch hoheitliche Kosten teurer, war das Sonderkündigungsrecht von Endverbrauchern in den meisten Verträgen außer Kraft gesetzt.

Was jetzt gilt
Der Bundesgerichtshof hat diesem Vorgehen, staatliche Belastungen einfach an den Verbraucher weiterzureichen, nun einen Riegel vorgeschoben. Nach Ansicht der Richter ist es nämlich unerheblich, woraus sich eine Preissteigerung ergibt. Fakt ist: Ändert sich der Preis, dann ändert sich der Vertrag. Und bei Vertragsänderungen gilt das fristlose Kündigungsrecht. Der Verbraucher muss sich auf den im Vertrag genannten Arbeitspreis, in dem ausdrücklich auch Steuern, Abgaben und Umlagen enthalten sind, verlassen können (BGH, Az.: VIII ZR 163/16).

Was nun zu tun ist
ARAG Experten raten Verbrauchern zu einem genauen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), denn dieser kann sich lohnen: Wer ältere Verträge besitzt, der diese nicht mehr zulässige Ausschlussklausel enthält, kann den Preiserhöhungen der letzten drei Jahre rückwirkend widersprechen.

Download und weitere Urteile zum Thema unter
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: