ARAG Experten erläutern, für wen die Strompreisbremse gilt
Von Anfang März 2023 bis Ende April 2024 wirkt die Strompreisbremse. Damit sollen Verbraucher von hohen Energiekosten entlastet werden. Und zwar rückwirkend ab Januar 2023. Gedeckelt werden 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Entscheidend für die Höhe der Entlastung ist der Stromverbrauch im September 2022. Doch mittlerweile sinken die Strompreise leicht. Lohnt sich die Preisbremse trotzdem? Und was ist, wenn der Stromverbrauch seit September stark gestiegen ist, etwa für stromintensive Wärmepumpen? Die ARAG Experten mit einem Überblick.
Strompreisbremse
Genau wie der Gaspreis wird der Strompreis von März 2023 bis April 2024 befristet gedeckelt. Der für den März ermittelte Entlastungsbetrag wird rückwirkend für Januar und Februar 2023 angerechnet. Laut ARAG Experten wird der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden (kWh) bei 40 Cent brutto pro kWh begrenzt. In diesem Preis sind bereits alle Steuern, Abgaben, Umlagen sowie Netzentgelte enthalten. Gedeckelt wird ein Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Darüber hinaus muss der Strompreis aus dem laufenden Versorgungsvertrag gezahlt werden.
Schätzregel bei neuen Anlagen
Wie hoch die monatliche Entlastung ausfällt, hängt davon ab, wie hoch der voraussichtliche Jahresverbrauch ist. Doch nicht immer entspricht der aktuelle Stromverbrauch den Prognosen, die auf Vorjahreswerten basieren. Ob Wallboxen für Elektrofahrzeuge angeschafft oder Wärmepumpen installiert wurden – schnell kann der aktuelle Stromverbrauch in die Höhe schnellen. Doch auch in diesem Fall gilt laut ARAG Experten die Strompreisbremse. Da neue Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber mitgeteilt werden müssen, korrigiert dieser den voraussichtlichen Jahresverbrauch automatisch nach oben.
Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass eine neue Prognose – und damit verbunden die erhöhte Entlastung – einen Monat zeitverzögert greift. Der Grund: Bei neu in Betrieb genommenen Wärmepumpen wird der Jahresverbrauch geschätzt. Als Grundlage für diese Schätzung wird ein Monatsverbrauch benötigt. Und bis dahin wird auf Basis der bisherigen Prognose entlastet, als der Stromverbrauch unter Umständen noch niedriger war.
Anbieterwechsel sinnvoll?
Nach einer langen Phase steigender Strompreise sind die Preise in den letzten Wochen leicht gesunken. Laut Verivox Strompreisindex kostet eine Kilowattstunde Strom aktuell rund 45 Cent. Im Oktober letzten Jahres, als vor allem der Mangel an Erdgas die Strompreise nach oben trieb, mussten Endverbraucher noch knapp 54 Cent zahlen. Von dauerhaft sinkenden Strompreisen gehen die ARAG Experten zwar nicht aus, aber aufgrund dieser leichten Entspannung kann es durchaus sinnvoll sein, den Stromanbieter zu wechseln und so einen günstigeren Tarif abzuschließen. Übrigens: Mittlerweile bieten zahlreiche Versorger spezielle Stromtarife für Wärmepumpen an. Der Anbieterwechsel funktioniert wie beim normalen Haushaltsstrom. Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt auch bei Wärmepumpen-Tarifen der neue Anbieter.
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