Tag des Blindenhundes

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ARAG Experten über den Anspruch auf einen Blindenführhund

Jedes Jahr wird am 29. Januar der Tag des Blindenhundes begangen. An diesem Tag wurde 1929 in Morristown im US-amerikanischen Bundesstaat New Jersey die Hundeschule „The Seeing Eye, Inc.“ gegründet. Sie ist somit die älteste Hundeschule für Blindenhunde. Heute haben in Deutschland lebende blinde Menschen unter Umständen sogar einen Anspruch auf einen speziell ausgebildeten Assistenzhund, der ihnen eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten soll. Die ARAG Experten erläutern die Voraussetzungen.

Was Blindenhunde leisten
Bekannte Wege sind für geübte blinde Menschen in der Regel kein Problem. Mit sogenannten Blindenlangstöcken bewegen sich Betroffene nach entsprechendem Training recht sicher durch den Alltag. Dennoch kann jeder noch so kurze Spaziergang gefährlich werden. Denn weder Langstock noch die beste Ortskenntnis können verhindern, dass z. B. herabhängende Äste oder etwa entgegenkommende Radler oder Fußgänger bemerkt werden. Für diesen Fall gibt es speziell ausgebildete Blindenführhunde. Nach Paragraph 33 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) gelten Blindenhunde in Deutschland als Hilfsmittel, dessen Kosten unter den richtigen Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden. Die Anschaffung solcher Hunde ist mit 20.000 bis 30.000 Euro aber sehr kostenintensiv, weshalb sich Krankenkassen oft weigern zu zahlen.

Blindenhund vom Richter zugesprochen
Die ARAG Experten weisen auf einen konkreten Fall hin, in dem einer blinden Frau ein solcher Hund zugesprochen wurde, obwohl die Krankenkasse zunächst nicht zahlen wollte. Es gab weder Hilfs- noch Betreuungspersonal im sozialen Umfeld der Betroffenen und um ihren Alltag möglichst aktiv und selbstständig gestalten zu können, pochte sie auf einen Blindenhund. Doch aufgrund ihrer guten Ortskenntnisse war ihre Kasse der Ansicht, ein Blindenlangstock reiche aus. Dem widersprachen die Richter (LSG Rheinland-Pfalz, Az.: L 5 KR 99/13).

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Blindenführhund zu bekommen: Die Sehschärfe muss unter fünf Prozent betragen und der Blinde sollte körperlich fit sein. Zudem muss genügend Wohnraum zur Verfügung stehen und der Vermieter der Tierhaltung grundsätzlich zustimmen. Zunächst folgt ein Einweisungslehrgang, in dem Mensch und Tier den Umgang miteinander lernen. Erst nach erfolgreicher Prüfung darf der Blinde das Tier mit nach Hause nehmen.

Einen Blindenführhundausweis beantragen und mitnehmen
Blinde sollten laut ARAG Experten einen Blindenführhundausweis beantragen und bei sich tragen. Er dient zur Vorlage, wenn zum Beispiel Betreiber von Geschäften unter Berufung auf ihr Hausrecht den Zutritt mit Hund verweigern wollen. Der Ausweis selbst besitzt allerdings keine Rechtsgültigkeit.

Mithelfen
Wer sich im Bereich Blindenführhunde engagieren oder spenden möchte, kann sich an den Deutsche Blindenführhunde e.V. oder die Stiftung Deutsche Schule für Blindenführhunde wenden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
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