Taxi vs. Uber – die Stimmung auf der Straße ist angespannt

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ARAG Experten über eine Gesetzesnovelle zu neuen Fahr- und Shuttlediensten

Vielleicht verändert sie die Mobilität auch in deutschen Städten, doch in der Taxibranche sorgt sie für schlechte Stimmung: die jetzt vom Bundestag verabschiedete Gesetzesnovelle des Personenbeförderungsgesetzes. Damit können erstmals auch digitale Fahr- und Shuttledienste auf deutschen Straßen Gas geben. Welche Unterschiede es zwischen den neuen Anbietern und klassischen Taxiunternehmen in Zukunft gibt, verraten die ARAG Experten.

Fahrdienst per App
Ob mit Uber, Free Now, Door2Door, Clevershuttle oder Moia – mit wenigen Klicks können Fahrgäste per Smartphone über eine App einen Wagen bestellen. Dank GPS-Ortung wird ein Fahrgast der digitalen Anbieter innerhalb kürzester Zeit von einem Fahrer in der Nähe abgeholt und an sein Wunschziel gebracht.
Was bislang nur ein befristetes Experiment war und mit Ausnahmegenehmigungen funktionierte, bekommt durch diese Reform erstmals eine eigene Rechtsgrundlage und wird zum digitalen Geschäftsmodell in der Personenbeförderung.

Uber vs. Taxi
Für die neuen Fahrdienste gilt im Gegensatz zum Taxi eine Rückkehrpflicht. Danach muss ein Fahrer, sobald er seinen Kunden am Ziel abgesetzt hat, zuerst zum Betriebssitz zurückkehren, bevor er den nächsten Auftrag annimmt. Um dies zu überprüfen, sollen die Unternehmen zur Datenübermittlung verpflichtet werden. Darüber hinaus gelten die neuen Shuttledienste wie Uber und Co. künftig als Unternehmen und haften auch als solche. Vorher waren sie lediglich Vermittler selbstständiger Fahrer.

An der Straße winkende Fahrgäste dürfen die neuen Fahrdienste auch weiterhin nicht mitnehmen. Ebenso wenig dürfen sie in stark frequentierten Gegenden wie etwa Clubs oder am Flughafen auf einen Fahrgast warten. Das Recht, im öffentlichen Raum auf den nächsten Kunden zu warten, bleibt allein Taxen vorbehalten.

Eine weitere Erleichterung für die Taxifahrer soll die Abschaffung der Ortskundeprüfung sein, die nur für die Taxibranche galt. Stattdessen soll eine Pflicht für Navigationsgeräte an Bord eingeführt werden. Während Uber-Fahrer seit 2017 auch ohne Ortskenntnisprüfung fahren durften, mussten Taxifahrer in der Prüfung nicht nur die kürzeste Strecke von A nach B kennen, sondern auch alle abgehenden Straßen, die man auf der Strecke passiert. Die Vorbereitung kostete nicht nur einige Monate Zeit, sondern auch mehrere Hundert Euro.

Diese Rechte haben Taxifahrer und ihre Fahrgäste:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/4620/

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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