Noch nie haben die Deutschen so viel Vermögen an die nächste Generation vermacht wie heute. Wer ein Testament erstellt, sollte jedoch viele Besonderheiten berücksichtigen. Worauf müssen Sie achten?
Ein Testament zu erstellen, ist keine Pflicht. Trifft der Erblasser jedoch im Vorfeld keine Regelung, tritt die gesetzliche Erbfolge und damit unter Umständen eine Verteilung der Erbmasse ein, die nicht gewünscht war. Das Testament bietet dem Erblasser die Möglichkeit, im Rahmen einer umfassenden Lebensplanung eine ausgewogene und eigenständige Entscheidung über die eigene Zeit hinaus zu treffen.
Das gesetzgeberische Leitbild geht davon aus, dass ein Erblasser in erster Linie diejenigen bedenken möchte, die einem familiär am nächsten stehen. Doch nicht jeder möchte Ehegatten, Lebenspartner, Kindern oder Enkeln sein Erbe hinterlassen. Durch ein rechtssicheres Testament kann dem Willen des Erblassers genüge getan werden.
Doch was gibt es für Tücken bei der Erstellung von einem Testament? Schließlich gibt es unzählige Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit von Testamenten. Ein falsch erstelltes Testament bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass weiterhin die gesetzliche Erbfolge gilt. Das genau macht die rechtliche Beratung bei der Erstellung von einem Testament so unabdingbar. „Aus unserer Erfahrung mit unserem Testaments-Check können wir bestätigen, dass viele Testamente Fehler aufweisen. Wir empfehlen, alle fünf Jahre ein Testament zu überprüfen“, so der Münchner
Rechtsanwalt Domenic Böhm. Die Änderung von gesetzlichen Vorgaben oder der Eintritt von neuen Lebensumständen kann so noch rechtzeitig berücksichtigt werden. Damit erweist sich ein Testament auch nach dem Ableben als Ass im Ärmel für eine durchdachte Nachfolgeplanung.
„Bei der Erstellung von einem Testament gilt es viele Fallstricke zu beachten. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte man unbedingt fundierten rechtlichen Rat einholen.“, bloggt der Erbrechts-Experte Rechtsanwalt Domenic Böhm. Den Partner der Kanzlei SYLVENSTEIN Rechtsanwälte erreichen derzeit so viele Fragen zu den Themen Testament und Pflichtteil, dass er eine eigene FAQ-Seite unter www.erbrecht-anwalt.de darüber online gestellt hat. Interessierte finden dort neben Antworten auf die häufigsten Fragen unter anderem auch aktuelle Blogbeiträge rund um das Thema Testament und weitere erbrechtliche Fragestellungen. Ratsuchende können auch direkt kostenlose Kurzanfragen zu einem Testament oder verschiedenen
anderen Themen im Erbrecht ausfüllen. Innerhalb weniger Stunden erfolgt eine erste fundierte Einschätzung zu dem Thema Testament und/oder der Geltendmachung eines Pflichtteils.
Bei der Erstellung von einem Testament auf die Erfahrungen eines Anwalts zu vertrauen, ist für Erblasser ein wichtiger Schachzug, um späterm Streit über das Erbe oder eine nicht gewünschte Verteilung der Erbmasse zu umgehen.
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