Thema Beteuungsrecht: Betreuungsverfahren abwenden, aufheben oder einschränken

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Redenservice

Rechtsanwältin Susanne Kilisch (Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA-GmbH) klärt über Möglichkeiten auf wie ein Betreuungsverfahren abgewendet oder eingeschränkt werden kann.

BildPlötzlich und unerwartet werden Sie mit einem Schreiben des Betreuungsgerichts und/oder der Betreuungsbehörde konfrontiert? Ihnen wird mitgeteilt, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie Unterstützung durch die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung benötigen könnten und deshalb gerichtliche Ermittlungen in die Wege geleitet wurden? Die Betreuungsbehörde teilt Ihnen mit, Sie demnächst zu einem persönlichen Gespräch zu Hause aufsuchen zu wollen?

Überrascht, aufgeregt und meist ratlos wenden sich Mandanten an unsere Kanzlei mit Mitteilungen wie oben dargestellt. Insbesondere dann, wenn sich Mandanten damit unverzüglich an unsere Kanzlei wenden, erhöhen sich die Erfolgsaussichten, eine gesetzliche Betreuung ohne größeren Aufwand abwenden zu können, entscheidend. Denn für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung gilt: sie muss erforderlich sein. Diese „Erforderlichkeit“ besteht nicht nur aus der Diagnose einer Krankheit oder Behinderung i. S. d. § 1814 BGB, weitere Voraussetzungen müssen vorliegen. Die rechtliche Prüfung dieser Voraussetzungen übernehmen wir für Sie, genauso wie Ihre Vertretung und Begleitung bei den im Betreuungsverfahren anstehenden gerichtlichen Ermittlungen.

Zahlreiche unserer Kanzlei übertragene Mandate konnten erfolgreich mit der Abwendung von Betreuungsverfahren abgeschlossen werden. Maßgebend ist, dass Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung setzen. So kann ggf. auch erreicht werden, dass gerichtliche Ermittlungen erst gar nicht eingeleitet werden.

Aber auch dann, wenn Sie unter Umständen schon jahrelang in einem Betreuungsverfahren stecken, welches Sie beenden möchten, können Sie sich gerne an uns wenden und auf die jahrzehntelange Erfahrung unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Betreuungsrechts vertrauen. Selbst von Mandanten oder Angehörigen als „aussichtslose Fälle“ bezeichnete Betreuungen konnten durch die Unterstützung unsere Kanzlei aufgehoben oder eingeschränkt werden.

Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert. 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und betreut Mandate im Bereich Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung. 

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch oder an Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Frau Susanne Kilisch
Bahnhofstrasse 100
82166 Gräfelfing
Deutschland

fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
fax ..: 089/ 44 232 99 – 20
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

Pressekontakt:

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Frau Susanne Kilisch
Bahnhofstrasse 100
82166 Gräfelfing

fon ..: 089/ 44 232 99 – 0
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

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Author: PM-Ersteller

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