Thema Erbrecht: Pflichtwidrigkeit bei der Auswirkung auf das Vermächtnis durch den Testamentsvollstrecker

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Rechtsanwalt Oliver Thieler beantwortet die Frage ob eine grobe Pflichtwidrigkeit bei der Auswirkung auf das Vermächtnis durch eine Grabbeigabe durch den Testamentsvollstrecker vorliegt?

BildDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 19.12.2023 folgenden Fall entschiede:

Im Fall hat eine Erblasserin mit ihrem verstorbenen Ehemann ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Die gemeinsamen Kinder wurden Erben zu gleichen Teilen. Eine dieser Erben erhielt vorab den Schmuck der Erblasserin. Ein Sohn wurde als Testamentsvollstrecker ernannt. Der Sohn als Testamentsvollstrecker legte der Erblasserin ihren Ehering sowie den Ehering ihres verstorbenen Ehemannes mit einer Goldkette ins Grab. Der Sohn holte hierfür keine Zustimmung der anderen Erben ein und erklärte, dass es der Wusch der Erblasserin war. Einer der Erben beantragte sodann die Entlassung des Sohnes als Testamentsvollstrecker. Das Amtsgericht Königstein wies den Antrag zurück, woraufhin der Erbe Beschwerde einlegte. 

Das Verfahren wurde vor dem OLG Frankfurt am Main geführt. Das OLG wies die Beschwerde zurück mit der Begründung, dass der Testamentsvollstrecker keine grobe Pflichtverletzung begeht, sofern er die Eheringe und eine Kette der Erblasserin auf deren Wunsch mit ins Grab legt, auch wenn dadurch das angeordnete Vermächtnis teilweise nicht erfüllt werden kann. 

Die Erblasserin sei nicht gehindert gewesen, noch zu ihren Lebzeiten einer Vertrauensperson den rechtsverbindlichen Auftrag zu erteilen, die Goldkette nebst den Eheringen nach ihrem Tod als Grabbeigabe zu verwenden. Der zu unterstellende geäußerte Wunsch der Erblasserin sei als “wirksamer” Auftrag zu deren Lebzeiten an den Beteiligten zu verstehen. Der Auftrag hätte durch die Erben auch widerrufen werden können, was nicht geschehen ist. Es liegt somit kein pflichtwidriger Verstoß des Testamentsvollstreckers vor. 

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: “Richtig Erben und Vererben”.

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbrechtsfall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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