Nicht nur Jahrgang 1972 kann Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung nachzahlen
Schulbesuch über den 16. Geburtstag hinaus bis zum 17. Lebensjahr berechtigt zu außerordentlicher Beitragszahlung ins gesetzliche Rentensystem. Zulässige Obergrenze derzeit 13.912,80 Euro.