Geburtstagsfeier mit Beteiligung des Finanzamtes
Der Aufwand eines Arbeitnehmers für eine Kombi-Veranstaltung, beruflich und privat veranlasst, mit Gästen aus dem beruflichen Umfeld kann als Werbungskosten abgezogen werden.
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Der Aufwand eines Arbeitnehmers für eine Kombi-Veranstaltung, beruflich und privat veranlasst, mit Gästen aus dem beruflichen Umfeld kann als Werbungskosten abgezogen werden.