Mieterabfindungen sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
Es handelt sich um sofort abzugsfähige Werbungskosten Steuerberater Roland Franz Essen – “Das Finanzamt hatte die Mieterabfindung als Herstellungskosten behandelt und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Mandanten hatten den sofortigen …