AG München: Passagier kann bei „Low-Cost-Flug“ nicht mit kostenfreier Gepäckbeförderung rechnen
Eine Klausel in einem Luftbeförderungsvertrag, welche keine kostenfreie Gepäckbeförderung vorsieht, ist nicht überraschend.
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Eine Klausel in einem Luftbeförderungsvertrag, welche keine kostenfreie Gepäckbeförderung vorsieht, ist nicht überraschend.