LAG Schleswig-Holstein betont den Schutz der Nichterreichbarkeit in der Freizeit
Fabian Wilden, Rechtsanwalt 1. Mit der Änderung des Dienstplans eines Mitarbeiters übt der Arbeitgeber diesem gegenüber sein Direktionsrecht aus. Die Änderung muss dem Mitarbeiter zugehen, da es sich bei der …