BVG bestätigt Anspruch auf Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten im Bußgeldverfahren
Das Bundesverfassungsgericht urteilte: In vielen Fällen kann nun bereits im Verwaltungsverfahren bei der Bußgeldbehörde Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten genommen werden.