„Ein BEM führe ich nicht durch!“ – Welche Möglichkeiten haben betroffene Arbeitnehmer*innen gegenüber dem Arbeitgeber?
Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Arbeitnehmer*innen, die mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben keinen individuell durchsetzbaren Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gegen den …