PROKON: Vorsicht vor zu viel Zuversicht
Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) 2. Juni 2014. PROKON-Anlegern wird in verschiedenen Medien erklärt, eine Forderungsanmeldung sei derzeit noch nicht erforderlich. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) warnt …