Oberstaatsanwalt verneint öffentliches Interesse zur Aufklärung grob fahrlässiger Handlungen der Degewo
(Bildquelle: iStockphoto) Herr Oberstaatsanwalt Stefan Heisig, Sie haben vor kurzem die Ermittlungen gegenüber Verantwortlichen bei der Degewo eingestellt. Sie meinen, es sei nicht im öffentlichen Interesse die gezielte Verheimlichung der …