Auslandsschuljahr: Weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
(red/dpa). Während eines Auslandsschuljahrs leben die Jugendlichen nicht im Haushalt ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten. Damit entfallen Leistungen wie zum Beispiel Wäsche waschen und Verköstigung. Das bedeutet jedoch nicht, dass der …