Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Erwartung eines/r Beschäftigten, dass Äußerungen innerhalb einer Chatgruppe eines Messenger-Dienstes vertraulich behandelt werden, ist nur dann berechtigt, wenn die Mitglieder der Chatgruppe den …