Beim Einstand und Ausstand zahlt das Finanzamt mit
Beruflich veranlasste Feiern sind absetzbar. (Bildquelle: dusanpetkovic1) Die Hälfte aller Angestellten ist mit ihrem aktuellen Job unzufrieden und möchte gerne den Arbeitgeber wechseln, wie eine Studie der ManpowerGroup aus dem …