Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Mietrecht
Betriebskosten: Vermieter dürfen Baumfällkosten nicht umlegen Quelle: ERGO Group. Lässt ein Vermieter einen maroden Baum im Garten eines Mietshauses fällen, kann er die Kosten dafür nicht auf die Mieter umlegen. …