Krankgeschrieben? Bescheinigung sofort bei der Krankenkasse einreichen
R+V-Infocenter: Verlust des Krankengeldes möglich Wiesbaden, 25. Januar 2018. Ob grippaler Infekt oder Skiunfall: Wer gesetzlich versichert ist, sollte seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer sofort auch an die Krankenkasse schicken. Im schlimmsten …