Wenn Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Geschäftsführer einer Makler-GmbH für Datschenanlagen sind !
Das Prinzip der Ehrenamtlichkeit im Kleingartenwesen ist Voraussetzung für dessen weiteres Bestehen. Das Argument von den vermeintlichen “Sicherungsinstrumenten” zum Schutze der KGA überzeugt nicht.