Scheinselbstständigkeit: tatsächliche Durchführung und nicht Vertragsbezeichnung entscheidend
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Vertragsfreiheit: Ausgangsbasis der rechtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit. …