Eintragung ins Transparenzregister verpflichtend, um Rückzahlungen von Corona Überbrückungshilfen zu vermeiden
(Bildquelle: Depositphotos_394655086_S-150×150) In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Unternehmen Unterstützung in Form von Corona-Überbrückungshilfen beantragt und erhalten. Bei der Antragstellung war es erforderlich, unter anderem anzugeben, dass die wahren Eigentumsverhältnisse …