BGH widerspricht der Auszahlungsgebühr bei Bausparverträgen: Bausparer erhalten Geld zurück
BGH-Urteil vom 8. November 2016 (Az. XI ZR 552/15): Vorformulierte Bestimmung über Darlehensgebühren in Bausparverträgen sind unwirksam! Verbraucher können somit ihr Geld zurückfordern!