Volljähriges Kind deckt Unterhaltsbedarf selbst – kein Anspruch auf Kindergeld-Auszahlung
(red/dpa). Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kinds anzurechnen. Verdient das Kind allerdings so viel, dass es keinen Unterhaltsbedarf mehr gibt, hat es keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds. …