Versorgungsausgleich: Direktversicherung wird berücksichtigt
Oldenburg/Berlin (DAV). Bei einem Versorgungsausgleich werden auch Direktversicherungen berücksichtigt. Die Rechtsprechung beurteilt allerdings unterschiedlich, ob das auch der Fall ist, wenn die Direktversicherung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers fortgeführt wird. Bei …