Forbildungspflicht für Ärzte und Medizinpersonal
Gemäß §§ 95d und 137 SGB V sind Vertragsärzte und Fachärzte am Krankenhaus zum Nachweis ihrer regelmäßigen Fortbildung verpflichtet.
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Gemäß §§ 95d und 137 SGB V sind Vertragsärzte und Fachärzte am Krankenhaus zum Nachweis ihrer regelmäßigen Fortbildung verpflichtet.
Die Ärztekammer Berlin hat die ärztliche Fortbildungsmaßnahme des Der Arzneimittelbrief anerkannt.
Die Ärztekammer Berlin hat die ärztliche Fortbildungsmaßnahme des Der Arzneimittelbrief anerkannt.