Stichtag 25.05.2018: Das neue Datenschutzrecht muss in Unternehmen umgesetzt werden
Spätestens zum 25.05.2018 müssen Unternehmen ihre Prozesse an das neue Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG 2018) angepasst haben. Werden die Vorgabe ignoriert können entsprechend Art. 83 Abs. 5 und 6 DSGVO …