Drittmengenabgrenzung – Stichtag 31.12.2020 !
Falls Sie verpflichtet sind Strommengen, die Sie an Dritte weitergeben messtechnisch zu erfassen und zu melden, sollen Sie dies nicht ignorieren. Zum Stichtag 31.12.2020 drohen ihnen sonst erhebliche Mehrkosten. Unternehmen …