Sukzessivadoption – Bundesrat macht den Weg frei
Ungleichbehandlung homosexueller Lebensgemeinschaften war verfassungswidrig! Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) erklärte im vergangenen Jahr ein Verbot, Adoptivkinder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners adoptieren zu dürfen, für verfassungswidrig. Bis Ende Juni 2014 hatte die Politik …