Fachanwalt Verkehrsrecht / EuGH: Überführungskosten unzulässig?
Der EuGH sagt: Es ist weiterhin zulässig, die Überführungskosten auf den Käufer abzuwälzen. Der Verkäufer darf sie aber nicht in einer Fußnote verstecken. Er muss sie in den Endpreis einrechnen.