Ins Fitnessstudio auf Kosten des Arbeitgebers
Für Privatpersonen ist es schwierig, die Gebühren fürs Fitnessstudio bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Das klappt nur, wenn eine Krankheit oder Verletzung vorliegt. “Ist der Arbeitnehmer aber gesund …