Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt auch bei Überlastung
TÜV Rheinland: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Gefahren schützen / Jugendliche, Schwangere und Stillende genießen besondere Rechte / Mitarbeiter müssen aktiv zu Sicherheit und Gesundheitsschutz beitragen Mit der Unterschrift unter …