Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens: Persönliches Erscheinen und Verhalten vor dem und im Gerichtssaal (Serie – Teil 2)
Artikelreihe von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat …